AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

First Service – Freie Kfz-Werkstatt

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  1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Lieferungen der Werkstatt First Service (nachfolgend „Werkstatt“) gegenüber dem Kunden.

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich und schriftlich bestätigt.

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  1. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche, mĂĽndliche oder elektronische Auftragserteilung des Kunden und deren Annahme durch die Werkstatt zustande.
Der Kunde erkennt diese AGB spätestens mit Auftragserteilung verbindlich an.

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  1. Leistungsumfang

Die Werkstatt erbringt insbesondere:
• Wartungs- und Reparaturarbeiten
• Diagnose- und Fehlersucharbeiten
• Unfallinstandsetzung & Karosseriearbeiten
• Austausch und Reparatur von Autoglas
• Einbau von Tuning- und Motorsportkomponenten
• Chiptuning / Softwareoptimierungen
• Umbauten und Individualisierungen

Ein bestimmter Erfolg (z. B. Leistungssteigerung, Verbrauchsreduzierung oder Haltbarkeit) wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrĂĽcklich schriftlich vereinbart.

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  1. Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich.
Mehrkosten aufgrund unvorhersehbarer Schäden, Materialermüdung oder verdeckter Mängel gelten als genehmigt, sofern sie branchenüblich und technisch notwendig sind.

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  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich:
• alle bekannten Vorschäden, Umbauten und Softwareänderungen offenzulegen,
• ausschließlich fahrbereite Fahrzeuge zu übergeben (soweit möglich),
• keine Wertgegenstände im Fahrzeug zu belassen.

Für nicht angegebene Vorschäden oder Modifikationen übernimmt die Werkstatt keinerlei Haftung.

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  1. Motorsport- und Tuningteile

Der Kunde wird ausdrĂĽcklich darauf hingewiesen, dass Motorsport- und Tuningkomponenten:
• nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein können,
• erhöhten Verschleiß verursachen,
• zu erheblichen Folgeschäden an Motor, Getriebe, Antrieb, Fahrwerk, Bremsanlage und Nebenaggregaten führen können.

Die Haftung der Werkstatt für sämtliche Schäden und Folgeschäden, die im Zusammenhang mit dem Einbau, der Nutzung oder der Weiterverwendung von Motorsport- oder Tuningteilen entstehen, ist vollständig ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Dies gilt insbesondere fĂĽr:
• Motorschäden
• Getriebe- und Kupplungsschäden
• thermische Schäden
• Folgeschäden an angrenzenden Bauteilen

Der Kunde ĂĽbernimmt die volle Verantwortung fĂĽr:
• Zulässigkeit im Straßenverkehr,
• Eintragungen, Abnahmen und Genehmigungen,
• Nutzung außerhalb des vorgesehenen Einsatzbereichs.

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  1. Chiptuning / Softwareoptimierung

Bei Chiptuning, Kennfeldoptimierungen oder sonstigen Softwareeingriffen gilt:
• Die Durchführung erfolgt ausschließlich auf Wunsch und Risiko des Kunden.
• Jegliche Haftung für Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
• Hersteller- und Anschlussgarantien erlöschen regelmäßig.
• Serienbauteile können durch Mehrbelastung beschädigt werden.

Die Werkstatt haftet nicht fĂĽr:
• Motorschäden
• Turbolader- oder Abgasschäden
• Schäden an Abgasnachbehandlung (DPF, Kat, AGR)
• Software-Updates durch Hersteller
• Leistungsabweichungen

Mit Auftragserteilung bestätigt der Kunde ausdrücklich, über sämtliche Risiken aufgeklärt worden zu sein.

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  1. Haftung (gesamt)

Die Werkstatt haftet ausschließlich für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Eine Haftung ist ausgeschlossen fĂĽr:
• normale Abnutzung
• altersbedingte Materialermüdung
• verdeckte Vorschäden
• Folgeschäden aus Umbauten, Tuning oder Chiptuning
• Nutzung des Fahrzeugs außerhalb der Herstellervorgaben

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Werkstatt nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

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  1. Gewährleistung

Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Keine Gewährleistung besteht für:
• vom Kunden beigestellte Teile,
• Motorsport- und Tuningkomponenten,
• Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder Überlastung.

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  1. Mietwagen / Ersatzfahrzeuge

Stellt die Werkstatt dem Kunden ein Miet- oder Ersatzfahrzeug zur Verfügung, gilt ergänzend:
• Das Fahrzeug ist vollgetankt zurückzugeben.
• Der Tankbeleg ist zwingend vorzulegen.
• Ohne Tankbeleg wird der Kraftstoff pauschal nachberechnet, zzgl. Servicekosten.
• Der Kunde haftet für:
• Verkehrsverstöße
• Selbstbeteiligungen
• Schäden, die während der Mietdauer entstehen

Das Mietfahrzeug darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

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  1. Abnahme, Zahlung & ZurĂĽckbehaltungsrecht

Das Fahrzeug gilt mit Ăśbergabe als abgenommen.

Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig.
Bis zur vollständigen Bezahlung steht der Werkstatt ein gesetzliches Pfand- und Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug zu.

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  1. Probefahrten

Die Werkstatt ist berechtigt, zur Diagnose, PrĂĽfung oder Kontrolle Probefahrten durchzufĂĽhren.

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  1. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschlieĂźlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

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  1. Gerichtsstand & Schlussbestimmungen

Es gilt ausschlieĂźlich deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz der Werkstatt.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der ĂĽbrigen Regelungen unberĂĽhrt.